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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Verantwortlichkeit:
Die Nutzer des Bikeparks Oberammergau befahren die Strecken auf eigene Gefahr und tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle durch sie verursachten Schäden.
Die Nutzer sind sich der Gefahren durch die Benutzung der Strecken vollumfänglich bewußt. Der Betreiber übernimmt keinerlei Gewähr für den Zustand der einzelnen Strecken und der dazugehörigen Einrichtungen. Während der Öffnungszeiten des Bikeparks befahren Fahrer unterschiedlichen Leistungsniveaus gleichzeitig die Strecken, deshalb ist auf langsamere Fahrer zu achten. Den Anweisungen des Bikepark- und Liftpersonals ist Folge zu leisten bzgl. organisatorischer und sicherheitsrelevanter Anweisungen.

Haftungsverzicht:
Der Nutzer haftet für alle durch die Nutzung des Bikeparks oder Dritten entstehenden mittelbaren und unmittelbaren Schäden. Das Befahren der Strecken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Betreiber des Bikeparks Oberammergau haftet weder dem Nutzer noch Dritten gegenüber für Sturzschäden oder irgendwelche andere Schäden, die durch Hindernisse, stürzende Bäume oder ähnliche Ereignisse entstehen, es sei denn, der Betreiber handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Dies gilt auch für die Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Der Nutzer haftet für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Personen- oder Sachschäden.Diese Vereinbarung wird mit Abgabe des vom Nutzer unterschriebenen Haftungsausschlusses an den Betreiber allen Beteiligten gegenüber wirksam.Der Betreiber behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen des Betriebes vorzunehmen oder den Betrieb abzubrechen, falls dies durch außerordentliche Gründe bedingt ist, ohne irgendwelchen Schadenersatz zu leisten.

Fahrräder:
Es sind nur für den Einsatz in einem Bikepark geeignete Fahrräder zulässig.
Der Nutzer trägt die Verantwortung für einen technisch einwandfreien Zustand der Fahrräder. Für eine entsprechende Bereifung sorgt der Teilnehmer.

Sicherheitsbestimmungen:
Jeder Nutzer muß einen Helm tragen, Vollvisierhelme werden empfohlen.
Das Tragen von Protektoren und Handschuhen wird dringend empfohlen.
Während des Betriebes des Bikeparks herrscht für die Nutzer absolutes Verbot für die Einnahme von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten die die Sinnes- und Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigen können. Jeder Nutzer muß sich so verhalten, daß er andere nicht gefährdet.

Ausschluss:
Ein Nutzer kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er den Betrieb stört oder den Anweisungen des Betreibers und seiner Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht Folge leistet (Hausrecht). In diesen Fällen wird der Nutzungsbeitrag (Liftkarte die zur Nutzung des Bikeparks berechtigt) nicht zurückerstattet.

Allgemeines:
Mit seiner Unterschrift akzeptiert der Nutzer die AGBs des Bikeparks Oberammergau.
Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln im
Bikepark Oberammergau

  1. Die Strecken sind nur teilweise präpariert und abgesichert. Das Befahren der Strecken erfolgt immer auf eigene Gefahr. Befahren der Strecken nur mit gültiger Liftkarte und nach Kenntnisnahme der AGBs.
  2. Eltern haften für Ihre Kinder.
  3. Es gilt Helmpflicht im gesamten Park. Wir empfehlen dringend Vollvisierhelme.
  4. Das Tragen von Sicherheitskleidung wird dringend empfohlen (Protektoren, Handschuhe usw.).
  5. An unübersichtlichen Stellen langsam fahren.
  6. Befahren der Strecken nur innerhalb der Markierungen ! Das Befahren der Skipisten ist strengstens verboten ! (Alpenbiotope / Naturschutz !)
  7. Sicherheitsabstand einhalten! Der Vordere, sowie der schwächere Biker hat immer Vorfahrt und darf nicht genötigt werden.
  8. Auf der Strecke ist das Halten verboten.
  9. Grundsätzlich die Strecken vor dem Befahren besichtigen (Pflicht).
  10. Für schwächere Fahrer ist zu beachten, dass an vielen Stellen Streckenhindernisse auf leichten Wegen umfahren werden können („Chickenways“).
  11. Speziell für North Shore Trails: Achtung!!! Diese Strecken sind ausschließlich für geübte Fahrer mit sehr viel Erfahrung. Auf den Hindernissen besteht Absturzgefahr!!! Teile können sich lösen oder brechen!!! Deshalb unbedingt jedes Hindernis vor der Befahrung anschauen und die Stabilität prüfen. Wenn Ihr nicht sicher seid, auf keinen Fall befahren. Befahrung auf eigene Gefahr!!! Es wird keine Gewähr für den sicheren Zustand der Hindernisse übernommen. Befahren bei Nässe verboten !!! Lebensgefahr!!!
  12. Die Strecken sind in verschiedene Schwierigkeitsgrade eingestuft:

    blau=leicht
    rot=mittelschwer
    schwarz=schwer

    Für alle Strecken sind gute Fahrkenntnisse in alpinem Gelände Voraussetzung. Jeder Benutzer sollte nur die Strecken befahren, die seinem eigenem Anforderungsprofil und Können entsprechen.
  13. Die aufgestellten Schilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden. Achtung auf Wanderer, Fußgänger und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die sich im Park befinden.
  14. Den Aufforderungen und Anweisungen des Lift- und Bikeparkpersonals ist unbedingt Folge zu leisten, andernfalls erfolgt der Entzug der Liftkarte bzw. ggf. der Verweis von der Anlage (Hausrecht).
  15. Hinweis: Die Forststraße zwischen Kolbensattel und Kolbenalm ist für Radfahrer gesperrt !
  16. Das Verlassen der Strecken ist verboten ! Ein Befahren der Skipisten ist aus Naturschutzgründen (Alpenbiotope) strengstens untersagt ! Ein Verstoß hat den sofortigen Entzug der Liftkarte zur Folge !

 
 


Einverständniserklärung - Bikepark Oberammergau





Name des Fahrers:                                                 _____________________________________________

Alter des Fahrers:                                                   _____________



Anschrift der/des Erziehungsberechtigten

Name:                                                                      ______________________________________________

Vorname:                                                                ______________________________________________

Straße:                                                                     ______________________________________________

PLZ / Ort:                                                                 ______________________________________________

Personalausweis Nr:                                            ______________________________________________



Wir haben die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln, sowie die AGBs des Bikepark Oberammergau gelesen und verstanden.
Ich/wir erteile/n hiermit die Erlaubnis, dass unser/e Tochter/Sohn die Strecken des Bikepark Oberammergau befahren darf.




Ort / Datum:     _____________________________________________________________________


Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten:  _____________________________________________








BPOLogo